
Die im ersten Teil des Bandes verAffentlichten Texte aus dem Zeitraum 1893 bis 1899 zeigen, wie Husserls urteilstheoretische Forschungen ihren Ausgang von der intensiven Auseinandersetzung mit der Urteilstheorie seines Lehrers Franz Brentano nehmen. Diese Texte bieten einen wichtigen Einblick in die Entwicklung und Vorgeschichte von Husserls Bedeutungs- und Erkenntnislehre in den Logischen Untersuchungen; behandelt werden insbesondere die Scheidung von subjektiv-psychologischer und objektiv-logischer Forschungsrichtung, die ErfA1/4llungslehre, die Lehre von der kategorialen Anschauung, die Bedeutungskategorien sowie der Evidenz- und Wahrheitsbegriff. Besondere Beachtung verdienen in diesen frA1/4hen Manuskripten Husserls Bestimmungen der Begriffe "Satz" und "Sachverhalt," insofern es sich hierbei um SchlA1/4sselbegriffe seiner spAteren, im zweiten Teil des Bandes dokumentierten Urteilstheorie handelt.
Dieser zweite Teil kann als ErgAnzung zu den in anderen BAnden der Husserliana herausgegebenen GAttinger Vorlesungen Husserls zur Logik und Erkenntnistheorie angesehen werden. Er vervollstAndigt das Bild von der Weiterentwicklung und den grundlegenden VerAnderungen in Husserls Bedeutungs- und Urteilslehre nach den LogischenUntersuchungen. In den hier verAffentlichten, aus den Jahren 1908 bis 1918 stammenden Texten versucht Husserl sich unter anderem A1/4ber den Urteilsbegriff selbst Klarheit zu verschaffen. Hierbei gilt es einerseits das im Urteil Vermeinte genau zu bestimmen und Satz als ideale Bedeutung vom Sachverhalt als UrteilsgegenstAndlichkeit sorgfAltig zu unterscheiden und die mit diesen Termini verbundenen A"quivokationen zu beseitigen; andrerseits geht es darum das Urteilen als Denkakt zu seinen anschaulichen Vorstellungsunterlagen ins VerhAltnis zu setzen. Beachtenswert sind desweiteren Husserls BemA1/4hungen um eine KlArung des Unterschieds zwischen Wesensurteilen und empirischen Urteilen. Ein umfangreiches, fA1/4r die Methode phAnomenologischer Deskription bedeutsames Manuskript ist einer Untersuchung der immanent-deiktischen Urteile und ihrer GA1/4ltigkeit gewidmet.
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