Die Steuerpflichtigen und ihre Steuerberater treffen fast immer voellig ueberraschend und unvor- reitet mit der Steuerfahndung zusammen. Entweder stehen die Fahndungspruefer ohne Voranm- dung zu einer Durchsuchung vor der Tuer oder sie treffen anders als bei der Betriebspruefung ohne Vorankuendigung im Besteuerungsverfahren zusammen. Die steigende Anzahl der Ermittlungsverfahren, die Zahl der Steuerfahnder, ihre Vernetzung mit anderen Behoerden und der zunehmend immer glaesern werdende Steuerbuerger fuehren zu einem kontinuierlichen Anstieg an Ermittlungsverfahren. Die steuerberatenden Berufe werden damit haeufiger als bisher mit der Steuerfahndung konfrontiert und sind im Steuerstrafverfahren haeufig die ersten Ansprechpartner. Oftmals sind diese mit dem Verfahren und dessen Besonderheiten ueberfordert; es sind Kenntnisse ueber die Steuerdelikte, die Ermittlungsmoeglichkeiten und deren Rechtsgrundlagen sowie ueber die Moeglichkeiten der Verteidigung erforderlich. Gleichzeitig sind damit aber nicht nur fuer den Mandanten, sondern auch fuer den Steuerberater Risiken verbunden. Ohne zumindest einen UEberblick ueber die wesentlichen Regeln und Grundsaetze des Steuerrechts und des Straf- und Strafverfahrensrechts zu besitzen und deren gegenseitige Wechselwirkungen zu kennen, ist deshalb eine erfolgreiche Vertretung von Mandanten nicht moeglich.